Vergabebestimmungen DNK-Wasserarbeits-Champion und SEA-Champion

SEA-Champion

Bestimmungen über die Titelvergabe SEA-Champion (SEA-Ch.)

1. Der Titel SEA-Champion wird allen Neufundländern verliehen, die drei Mal das
Große Rettungsdiplom (vor 2006) der Landesgruppe Schleswig-Holstein im DNK
oder eine gleichwertige Prüfung erfolgreich bestanden haben. Gleichwertig sind
jeweils die höchsten Prüfungen eines Landes.
2. Sobald die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des
Hundes Antrag auf Verleihung des SEA-Champions beim Landesgruppenleiter der
Landesgruppe Schleswig-Holstein stellen, der im Auftrag des DNK e.V. handelt.
Dazu sind eine Kopie des Arbeitsbuches bzw. der drei Rettungsdiplome und eine
Kopie der Ahnentafel vorzulegen.
3. Über die Verleihung des Titels wird eine Urkunde ausgefertigt und dem
Eigentümer des Hundes, der den Titel errungen hat, zugestellt.
4. Bei Eigentumswechsel gehen die einzelnen Diplome an den neuen Eigentümer
über. Antragsberechtigt ist derjenige, der zum Zeitpunkt, zu dem die
Bedingungen des Antrages erfüllt sind, Eigentümer des Hundes ist. Alle
Eigentümer, die sich an dem Wettbewerb um den SEA-Champion beteiligen,
unterwerfen sich diesen Verleihungsbestimmungen. Ein Rechtsanspruch auf das
SEA-Championat besteht nicht.
5. Für den SEA-Champion und für die Anwartschaften gilt die Abkürzung SEA-Ch.
bzw. Anwartschaft SEA-Ch.
6. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher
Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen.
7. Die Gebühr für die Verleihung der SEA-Champion-Urkunde beträgt 25,- €

8. Eine Kopie der Urkunde wird der Zuchtbuchstelle zugestellt, damit der Titel SEA-
Champion in die Ahnentafel der Nachkommen eingetragen wird.

9. Der Titel SEA-Champion berechtigt nicht zum Start in der Championklasse. Dies
wird auf der Urkunde vermerkt.

DNK-Wasserarbeitschampionat

Vergabebestimmungen für das DNK-Wasserarbeits-Championat (DNK-WA-Ch.)

1.  Der Titel DNK-Wasserarbeits-Champion wird allen Neufundländern verliehen, die drei
Mal das D-Diplom des DNK mit mindestens der Note ,,Sehr gut‘‘ bestanden haben.

2. Sobald die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des DNK-Wasserarbeits-Champions bei der Zuchtbuchstelle des DNK stellen. Dazu sind eine Kopie des Arbeitsbuches und eine Kopie der Ahnentafel vorzulegen.

3. Über die Verleihung des Titels wird eine Championatsurkunde ausgefertigt und dem Eigentümer des Hundes, der den Titel errungen hat, zugestellt.

4. Bei Eigentumswechsel gehen das Arbeitsbuch an den neuen Eigentümer über.

5. Antragsberechtigt ist derjenige, der zum Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen des Antrages erfüllt sind, Eigentümer des Hundes ist.  Alle Eigentümer, die die Verleihung des DNK-WA-Championats beantragen unterwerfen sich diesen Vergabebestimmungen. Ein Rechtsanspruch auf das DNK-Wasserarbeits-Championatb besteht nicht.

6. Für den DNK-Wasserarbeits-Champion und für die Anwartschaften gilt die Abkürzung

7. DNK-WA-Ch. bzw. Anwartschaft DNK-WA-Ch.
Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein Zeitraum von mindestens 300 Tagen liegen.

8. Der Titel DNK-WA-Champion wird in die Ahnentafel der Nachkommen des Hundes eingetragen.

9. Der Titel DNK-WA-Champion berechtigt nicht zum Start in der Championklasse. Dies wird auf der Urkunde vermerkt.